Familienanwälte sind die Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Familienrecht. Dabei stehen nicht nur die rechtlichen Probleme verheirateter Paare, sondern auch die der nichtehelichen oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Mittelpunkt. Vorsorgende Beratung bei der Gestaltung von Ehe- oder Lebenspartnerschaftsverträgen wird ebenso angeboten wie die Trennungs- und Scheidungsberatung.

Rechtsanwalt Bartsch hat bereits im Jahre 2000 erfolgreich die Qualifikation zum Fachanwalt für Familienrecht erlangt. Voraussetzung hierfür war der Nachweis besonderer Kenntnisse sowie eine große praktische Erfahrung. Hierbei geht es unter anderem um die Bereiche Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt. Aber auch der Ehegattenunterhalt, der Versorgungsausgleich und natürlich das Güterrecht mit dem Zugewinn sind Beratungsthemen.

Rechtsanwalt Bartsch nimmt regelmäßig an Fortbildungen im Familien- und Erbrecht, aber auch zu anderen Rechtsgebieten teil und hält selbst Vorträge.

Rechtsanwalt Bartsch ist ausgebildeter Mediator. Diese Zusatzqualifikation eröffnet neue Perspektiven für die Mandanten. Die Mediation ist eine immer wichtiger werdende Alternative zu herkömmlichen und langwierigen Gerichtsverfahren.

Speziell zum Thema Unterhalt und Düsseldorfer Tabelle finden Sie die neuesten Informationen auch bei Advo.Today, dem Blog rund um juristische und sonstige Themen.

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