Religion und Erziehung bei einem Dreijährigen

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Religion und Religionszugehörigkeit sind gerade angesagte Themen. Das gilt nicht nur für die Flüchtlingsfrage. Das ist auch Thema bei der Erziehung der Kinder. Die Kirchen klagen zwar über sinkende Mitgliedszahlen und sind dankbar für jedes neue Kirchenmitglied. Was passiert aber, wenn die Eltern eines minderjährigen Kindes keine Einigung darüber erzielen können, ob ihr Kind getauft und damit Mitglied einer Kirche werden soll.

Grundsätzlich gilt: Die Zugehörigkeit des Kindes zu einer Kirche, Fragen zur Taufe und einer religiösen Erziehung dürfen die Eltern bei gemeinsamen Sorgerecht nur gemeinsam entscheiden. Gehen die Meinungen auseinander, so bestimmt das Familiengericht einen Elternteil, der dann alleine entscheiden darf.

Keine Regel ohne Ausnahme!

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat es in einem Beschluss vom 03.05.2016 (20 UF 152/15) abgelehnt, eine solche Bestimmung zu treffen. Bei einem dreijährigen Kind sei es nicht geboten, dieses bereits endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren. Die Richter appellierten vielmehr an die religiöse Toleranz der Eltern, damit ihr Kind keinen unnötigen Spannungen ausgesetzt werde. Kluge Worte, die hoffentlich von beiden Elternteilen gehört werden.

OLG Karlsruhe; Beschluss vom 03.05.2016; 20 UF 152/15

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